Schutzkonzept Flohmarkt Altenrhein unter COVID-19
Für Märkte und Freizeitbetriebe besteht ab 26. Juni 21 keine Personenbeschränkungen mehr.
Das Mail vom SECO gibt uns die Sicherheit zur Durchführung des Flohmarktes (https://www.marktverband.ch/files/newsletter/maerkte-fallen-nicht-unter-1000der-grenze-mail-seco.pdf).
Weisungen für den Flohmarkt während der Corona-Pandemie
Covid-19 Schutzkonzept (Stand 26. Juni 2021)
1. Händehygiene
- Den Marktbetreibern stehen Sanitäranlagen zur Verfügung. Zu den Sanitäranlagen gehören neben Toiletten auch eine Möglichkeit zum Händewaschen.
- Die Standbetreiber, das Personal und die Kundschaft haben die Möglichkeit, die Hände regelmässig mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Das Personal wird vom Vorgesetzten dazu angehalten, die Hände regelmässig zu desinfizieren.
2. Distanz halten
- Auf dem ganzen Markt wird der gegenseitige Abstand von 1.5 m eingehalten.
- Der Personenfluss vor dem Stand wird mit einer parallelen Markierung zum Marktstand geleitet.
- Der Kundenkontakt ist möglichst gering zu halten. Daher ist Händeschütteln untersagt.
- Konsumation der Speisen im Gehen (Glace, Würste..) oder im Sitzen (Restaurant) möglich
3. Reinigung
- Die Sanitäranalgen werden regelmässig gereinigt.
- Auf dem gesamten Marktgelände stehen genügend geschlossene Abfalleimer zur Verfügung.
- Allfällige Hilfsmittel und Gegenstände wie Kasse, Waage oder häufig angefasste Gegenstände werden regelmässig desinfiziert.
4. Besonders gefährdete Personen
- Am Markt werden, wenn möglich keine gefährdeten Personen eingesetzt.
- Wenn besonders gefährdete Personen am Markt mitarbeiten müssen, tragen diese beim Bedienen Einweg-Handschuhe und eine Maske.
5. Covid-19
- Die Marktbetreiber und das Personal haben genügend Schutzmaterial zur Verfügung. Das Schmutzmaterial muss Desinfektionsmittel und Schutzmasken beinhalten. Die Schutzausrüstung soll verwendet werden.
6. Personenfluss wird reguliert auf dem gesamten Gelände:
- Die Standplätze werden vorgängig zugewiesen und entsprechen den jeweiligen Vorgaben.
- Zwei Markreihen werden mit der Rückseite zu einander aufgebaut und die Kunden bewegen sich darum herum.
Massnahmen:
- Das gesamte Marktgelände ist abgesperrt und es gibt eine regulierten Personenfluss am Eingang. Dazu ist eine oder mehrere verantwortliche Personen bestimmt und genauestens über ihre Tätigkeit informiert.
7. Information
- Alle Beteiligte am Markt müssen über die Massnahmen und Hinweise informiert sein.
- Die Kundschaft muss am Markteingang informiert werden. Auf dem Marktgelände oder an den Markständen empfehlen wir Ihnen je nach Gelände weitere Beschriftungen über die Massnahmen und Hinweise anzubringen.
Anweisungen für Marktbesucherinnen und -Besucher
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Es freut uns sehr, dass sie diesen Markt besuchen und die lokale Produktion unterstützen.
Trotz Lockerungen des Bundes bitten wir Sie, sich an die bestehenden Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu halten. Damit tragen Sie dazu bei, dass Märkte weiterhin geöffnet bleiben.
Der Markt wird wie folgt geführt:
- Für Märkte und Freizeitbetriebe besteht ab 26. Juni 21 keine Personenbeschränkungen mehr.
- Es gibt keine Selbstbedienung. Das Verkaufspersonal bedient Sie während des ganzen Einkaufes.
- Berühren Sie die Produkte nicht.
- Konsumation der Speisen im Gehen (Glace, Würste..) oder im Sitzen (Restaurant) möglich
- Desinfizieren Sie Ihre Hände regelmässig.
- Bitte halten Sie den Abstand von 1.5 m zu allen anwesenden Personen stets ein.



